Wie arbeitet ein Notariat
Ein Notariat, welches auch als Notarkanzlei bezeichnet werden kann, ist der Ort bzw. sind die Büroräume, welche ein Notar zur Ausführung seiner Tätigkeit nutzt.
Um zu verstehen, was in einem Notariat wie dem von Dr. Laumann, Konermann und Kollegen Rechtsanwälte • Fachanwälte • Notare gemacht wird und welche Tätigkeiten dort ausgeführt werden, wird im Folgenden auf den Begriff Notar genauer eingegangen.
Notar
Ein Notar ist eine Person, die dafür zuständig ist, dass Rechtsgeschäfte beglaubigt und beurkundet werden können. Der Begriff kommt aus dem lateinischen und bedeutet „Geschwindschreiber“. Weiterhin ist der Beruf des Notars ein öffentliches Amt. Der Notar hat ein juristisches Studium inklusive eines Referendariats absolviert. Aufgrund des notwendigen Abschlusses des zweiten juristischen Staatsexamens sind Personen aus diesem Beruf Volljuristen. Es werden Notare, die dies hauptberuflich machen – auch „Nur-Notare“ und Anwaltsnotare unterschieden. Die Anwaltsnotare haben gleichzeitig auch eine Zulassung als Rechtsanwalt.
Aufgabenbereiche
Die Hauptaufgabe in dieser Berufsgruppe ist das Beurkunden von Rechtsgeschäften. Überwiegend handelt es sich hierbei um Rechtgebiete welche das Grundstücks-, Gesellschafts-, Familien und Erbrecht umfassen. Zum Beispiel ist in Deutschland ein Notar notwendig, wenn ein Grundstück erworben werden soll. Der Grund liegt hier, dass ein Grundstückskauf nicht formfrei erfolgen darf.
Weiterhin ist der Notar auch dafür zuständig, dass ein Testament verfasst werden kann, welches auch rechtswirksame Gültigkeit besitzt. Daher ist eine Niederschrift eines Notars hierbei vonnöten.
Ein Unterschied zwischen einem Notar und einem Anwalt ist, dass der Anwalt parteiisch sein muss und die Interessen des Mandanten auch überzeugend vertreten kann.
Der Notar hat auch bestimmte Amtspflichten, welche er einhalten muss. Dazu zählt, dass er aufklären und belehren muss. Wenn er dies nicht einhält, ist eine Haftung mit seinem gesamten Vermögen das Ergebnis. Aus diesem Grund muss der Notar auch eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Diese muss für jeden einzelnen Versicherungsfall mindestens 500.000 Euro betragen.
Weiterhin hat der Notar auch die Aufgabe der Beratung neben der Beurkundung. Hier kann zum Beispiel schon bei der Planung für einen Grundstückskauf oder vor der Erstellung eines Testaments diese Berufsgruppe hinzugezogen werden. Damit kann der Notar dann mit Rat und Tat zur Seite stehen und alle wichtigen Fragen im Vorfeld klären. Für all diese Zwecke ist es möglich eine Notarkanzlei aufzusuchen und somit die Hilfe eines Notars in Anspruch zu nehmen.
Örtliche Zuständigkeiten
Diejenigen, die die Dienste eines Notars in Anspruch nehmen bzw. sich in ein Notariat begeben, können in der Regel frei wählen, welchen sie aufsuchen. Es ist hier aber wichtig zu wissen, dass Beurkundungen aber nur in dem jeweiligen Amtsbezirk erfolgen dürfen.
Voraussetzungen für diesen Beruf
Ganz wichtig ist, wenn jemand Notar werden möchte, muss er die Befähigung zum Richteramt besitzen. Demzufolge muss er das erste und zweite Staatsexamen absolviert haben, also den so genannten Volljuristen besitzen. Das ist aber noch nicht alles. Sie müssen auch den juristischen Vorbereitungsdienst oder auch ein Referendariat durchgeführt haben.
Weiterhin gibt es auch eine Altersgrenze, die gesetzlich festgelegt worden ist. Hier geht es darum, dass die Bewerber das sechzigste Lebensjahr zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vollendet haben dürfen. Daneben muss ein Nachweis vorhanden sein, dass mindestens eine fünfjährige Anwaltstätigkeit existiert hat. Hierbei müssen davon mindestens drei Jahre zusammenhängend gewesen sein. Auch ein gewisses nachgewiesenes Praxiserfahren ist nicht unerheblich für die Einstellung. Daneben ist auch eine notarielle Fachprüfung (schriftlich und mündlich) erforderlich.
Eine weitere Voraussetzung ist die jährliche Teilnahme an notarspezifischen Fortbildungen, welche mindestens 15 Stunden betragen soll.
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