Fachanwalt für Erbrecht - umfassende Beratung zur Vorsorge

Entgegen der verbreiteten Auffassung wird der Fachanwalt für Erbrecht nicht erst dann tätig, wenn sich die Hinterbliebenen einer verstorbenen Person um ihr Erbe streiten. Seine Tätigkeit ist weitaus komplexer. Ein wichtiger Aspekt seiner Arbeit ist die Beratung seiner Mandanten zu Lebzeiten, denn das Erben und ebenso das Vererben können komplizierte Angelegenheiten sein. Daher empfiehlt es sich, schon zu Lebzeiten Vorkehrungen zu treffen, damit es nach dem Tod einer Person gerade nicht zu Streitigkeiten unter den Erben oder denjenigen, die es sein wollen, kommt. Der Fachanwalt berät seine Mandanten dabei umfassend über verschiedene Optionen, mit denen das Erbe zu Lebzeiten vorsorglich regelbar ist, damit nach dem Ableben keine Unstimmigkeiten auftreten.

Die Erstellung des Testaments
Der vermeintlich einfachste Weg, seinen Nachlass zu regeln, ist die Aufsetzung eines Testaments. Doch auf den zweiten Blick ist das auch nicht so einfach, wie es scheint, denn ein eigenständig verfasstes Testament muss mehrere Formvorschriften erfüllen, um überhaupt Gültigkeit zu erlangen. Zunächst muss das Testament handschriftlich verfasst sein. Die Handschrift muss dabei lesbar sein. Zudem muss es vollständige Angaben zur Person beinhalten, damit es dem Erblasser ohne Zweifel zuzuordnen ist. Weiterhin müssen Ort und Datum der Erstellung vermerkt sein sowie eine eigenhändige, vollständige Unterschrift vorhanden sein. Daneben ist gleichermaßen auf den Inhalt zu achten. Ein Testament darf nur Verfügungen enthalten, die nicht gegen Gesetze verstoßen und ebenfalls nicht sittenwidrig sind. Derartige Verfügungen können nicht wirksam werden. Bei der Verteilung des eigenen Vermögens sind zudem Pflichtteile zu berücksichtigen, die aufgrund der gesetzlichen Erbfolge den direkten Nachkommen zustehen. Die komplette Enterbung der direkten Nachfahren ist nur unter engen Voraussetzungen möglich und muss im Testament hinreichend begründet werden. Bei der Erstellung eines Testaments berät der Fachanwalt für Erbrecht umfassend, damit ein Testament seine Gültigkeit entfalten kann.

Verteilung im Zuge von Schenkungen
Möchte man sein späteres Erbe bereits vor dem Ableben denjenigen zukommen lassen, die es ohnehin später erhalten sollen, ist das ebenfalls möglich. Das geschieht im Zuge von Schenkungen an die betroffenen Personen. Zu beachten ist dabei unter anderem, dass Freigrenzen, die für Schenkungen gelten, möglichst nicht überschritten werden. Ansonsten fallen Steuern an, die sich nach dem Wert der Schenkungen richten. Das kann dadurch verhindert werden, dass man die Schenkungen auf verschiedene Zeiträume verteilt. Weiterhin sollten gleichrangige Erben auch bei Schenkungen gleichwertig bedacht werden. Das kann bei der Schenkung von Sachwerten in Form von Ausgleichszahlungen geschehen. Solche Vorgänge regelt man am besten mithilfe des Fachanwalts für Erbrecht, der entsprechende Verträge aufsetzt, die zudem notariell zu beurkunden sind. So sind die späteren Erben optimal abgesichert.

Wenn Sie mehr zum Thema Erbrecht erfahren möchten, können Sie Seiten wie z. B. vom Rechtsanwalt Wolfgang Nicklas besuchen.


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