Arbeitsrecht - das sollte jeder Arbeitnehmer wissen

Das Arbeitsleben ist ein sehr wichtiger Teil unseres Lebens. Grundsätzlich kennt die Arbeitswelt nur zwei Akteure: Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Da die beiden Parteien oft unterschiedliche Interessen vertreten und verschiedene Sichtweisen in Bezug auf die Rechte und Pflichten auf dem Arbeitsplatz haben, treten immer wieder Missverständnisse und Streitigkeiten auf. Diese führen in den schlimmsten Fällen sogar zu den für alle Beteiligten belastenden gerichtlichen Auseinandersetzungen. Dabei sind am häufigsten folgende Bereiche des Arbeitsrechts, wie es beispielsweise ein Schwerpunkt von MFC Rechtsanwälte Fachanwälte ist, betroffen: Urlaub, Arbeitszeit, Krankheit, Abmahnung und Kündigung.

Es ist auch offensichtlich, dass der Arbeitnehmer prinzipiell dem Arbeitgeber unterlegen ist. Dieses Ungleichgewicht war besonders in der früheren Zeit in Form von Sklaverei, ungerechten Bezahlung und anderen Arten von Ausbeutung seitens Arbeitgeber weltweit sehr verbreitet. Erst mit der Einführung von Arbeitsrecht im 19. Jahrhundert bekamen die Arbeitnehmer einen besonderen Schutz. Ähnlich wie bei den vielen anderen Gesetzen wird auch das Arbeitsrecht in jedem Staat unterschiedlich geregelt. Da es nahezu unüberschaubare Vielzahl von möglichen Situationen in der Arbeitswelt gibt, existieren dort genauso viele Regelungen. Alleine durch Erfindung und Anwendung von Internet und modernen Geräten kommen immer wieder neue Fragestellungen dazu. Diese führen zwangsläufig zum Erlass der neuen Gesetze und Regelungen.

Das komplette deutsche Arbeitsrecht war in der Zeit der DDR in einem einheitlichen Arbeitsbuch geregelt. Viele Länder verwenden auch heute ein eigenes Arbeitsgesetzbuch, in welchem alle dazugehörigen Gesetze und sonstige Regelungen zusammengefasst werden. In Deutschland existiert kein zusammenfassendes Arbeitsgesetzbuch, da das Arbeitsrecht hier besonders komplex ist. Dieses enthält unzählige Verordnungen, Gesetze und sonstige Bestimmungen, wie zum Beispiel für jede Branche spezifische Tarifverträge. Grundsätzlich wird das gesamte Gebiet des Arbeitsrechtes in zwei große Teilgebiete unterteilt: das individuelle sowie das kollektive ArbR. Das individuelle ArbR umfasst sämtliche Rechte und Pflichten, welche in dem Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und jeweiligem Arbeitnehmer festgehalten werden. Es regelt vor allem die Arbeitsbedingungen des Arbeitnehmers, wie zum Beispiel Arbeitszeit und Kündigungsschutz. Das kollektive ArbR betrifft dagegen nicht nur einen einzigen Arbeitnehmer, sondern eine ganze Gruppe. Dies gestattet den Arbeitnehmern eine Gründung von arbeitsrechtlichen Koalitionen in Form von Gewerkschaften oder Arbeitsverbänden und anschließende Verhandlungsführung mit dem Vorstand des Unternehmens bezüglich Ihrer Rechte, wie z.B. Tarifvertragsrecht und Mitbestimmungsrecht im Unternehmen. Die besonderen Angelegenheiten, wie z.B. der Mindestlohn werden durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) reguliert. Grundsätzlich ist dieser gesetzlicher Schutz für Arbeitnehmer ein zwingendes Recht. Ausnahmen treten nur im Falle des sogenannten Günstigkeitsprinzips auf, bei dem der Arbeitnehmer durch jeweilige Vereinbarung im Vorteil ist. 

Sicherlich ist es für jeden Arbeitnehmer sehr ratsam, sich vor dem Einstieg in das Berufsleben ausführlich über das Thema zu informieren und gegebenenfalls bei Bedarf einen Spezialisten an seiner Seite zu haben. Dann wird man sich in seinem Job stets sicher fühlen und keine bösen Überraschungen erleben.


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