Die Aufgaben eines Anwalts für Medizinrecht
Das Medizinrecht kann auf dem Rechtsgebiet als eigenständig angesehen werden. Seit 2004 ist es möglich, mit der Erlangung weiterer Kenntnisse auf diesem Gebiet sich für den Titel Anwalt für Medizinrecht zu qualifizieren. Hauptsächlich beschäftigt sich das Medizinrecht mit dem Verhältnis und den Haftungsansprüchen zwischen Patient und Arzt und regelt dieses. Das Aufgabengebiet ist jedoch wesentlich umfangreicher. Außerdem regelt es die Vergütung von Kassen- und Privatpatienten. Die Approbationsordnung gehört ebenfalls dazu. In ihr wird beschrieben und zusammengefasst, welche Ausbildung und welche Prüfungen ein angehender Mediziner absolvieren muss. Das Krankenhausrecht, das Apothekerrecht sowie das Pflegeberufsrecht gehören auch zu diesem Fachgebiet.
Mehrere Rechtsbereiche werden vom Medizinrecht umfasst. Es reguliert die Beziehung zwischen Arzt und Patient sowie das juristische Verhältnis zwischen den Ärzten untereinander. Des Weiteren zeigt es, welche Anforderungen in Bezug auf die Berufsausbildung notwendig sind. Die schuldrechtlichen Beziehungen der Beteiligten untereinander werden auch in diesem Rechtsgebiet reguliert. Ebenfalls gehören die öffentlich-rechtlichen Regelungen bezugnehmend auf die Tätigkeit des Arztes oder Zahnarztes dazu.
Das Medizinrecht ist sehr komplex und umfangreich und verlangt bei Streitigkeiten nach einem Anwalt für Medizinrecht, wie beispielsweise von der Kanzlei Liske Rechtsanwältin Nadine Liske. Auch das Arzthaftungsrecht und das Transplantationsgesetz werden diesem Rechtsgebiet zugeordnet. Dazu kommen noch das Pharmarecht, das Recht der Pflegeberufe, das Apothekenrecht sowie das Krankenhausrecht. Haben einzelne Gebiete einen öffentlich-rechtlichen Schwerpunkt, so werden sie oft als "Gesundheitsrecht" betitelt.
Behandlungsfehler
Führt ein Arzt eine Behandlung nicht sorgfältig durch oder beachtet die medizinischen Standards nicht ausreichend, so läuft er Gefahr, das es zu einem Ärztepfusch (Behandlungsfehler) beim Patienten kommt. Eine falsche oder unzureichende Aufklärung des Patienten kann dazu gehören. Ein Behandlungsfehler kann durch Unterlassen einer Behandlung oder durch falsches Handeln entstehen. Die Pflicht eines Behandlungsvertrages wurde auf jeden Fall verletzt. Es geht hier generell um einen Dienstvertrag. Der Patient hat keinen Anspruch auf Heilung, jedoch auf eine fehlerfreie OP oder Behandlung. Ein ärztliches Gutachten kann notwendig sein, um Klarheit zu bekommen, ob ein Kunstfehler oder ein Behandlungsfehler vorliegt. Gutachten über Behandlungsfehler nehmen Bezug auf medizinische Standards und vergleichbare Fälle.
Patientenrecht
Im Medizinrecht werden unter der Bezeichnung Patientenrecht alle Rechte des Patienten geführt, die dem Patienten gegenüber den Ärzten zustehen. Dazu gehört das Recht auf Selbstbestimmung. Eine medizinische Behandlung oder OP darf nur mit Zustimmung des Patienten oder eine entsprechenden Verfügung durchgeführt werden. Zum Patientenrecht gehört auch die Möglichkeit der Akteneinsicht. Das kann im Beisein eines Patientenanwalts oder allein erfolgen. Die ärztliche Schweigepflicht gehört auch zum Patientenrecht. Für Ärzte gilt die Schweigepflicht sogar über den Tod hinaus. Dazu zählen die Krankheitsgeschichte, Diagnosen und Untersuchungsergebnisse. Der Arzt kann jedoch von seiner Schweigepflicht entbunden werden, wenn es der ausdrückliche Wunsch des Patienten ist. Würde der Arzt ein höheres Rechtsgut verletzen, so kann er von der Schweigepflicht entbunden werden.
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