Ihr Recht in guten Händen bei einer Rechtsanwaltskanzlei für Erbrecht

Für jeden naht einmal das Ende, dabei hinterlässt der Verstorbene meist Familienmitglieder oder Angehörige. Alle Vermögenswerte, die der Verstorbene besaß, fließen dann zu Händen der Angehörigen. Dieser Prozess findet tagtäglich irgendwo in Deutschland statt. Aus diesem Grund ist es auch besonders wichtig, dem Prozess einer gerechten Verteilung und Regelung zu unterwerfen, um damit eventuell folgende Streitigkeiten zu vermeiden. In Deutschland wird diese Aufgabe vom Grundgesetz geregelt. Verankert ist das Erbrecht im fünften Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Hier sind alle erbrechtlichen Regeln und Bestimmungen im Kontext der Paragraphen 1922 bis 2385 festgeschrieben. Da die Erbangelegenheiten jeden einmal treffen kann, hat die Bundesrechtsanwaltskammer 2005 beschlossen, eine besondere Fachqualifikation in dieser Rechtsthematik für Anwälte ins Leben zu rufen und damit einen neuen Fachanwaltstitel: „Fachanwalt für Erbrecht“ ins Leben gerufen. Laut einer Studie der Postbank zum Thema Erbschaft und Nachlassplanung von 2012, haben sich über 50 Prozent der Deutschen schon mal damit auseinandergesetzt, etwas zu vererben.

Ein beliebtes Erbe sind naturgemäß Immobilien, aber auch so erreicht ca. jede fünfte Erbschaft einen Betrag von 100.000 Euro und darüber hinaus. Was macht ein Rechtsanwalt für Erbrecht, wie beispielsweise Rode, Schulz und Partner Rechtsanwälte: Dieser Berufszweig unterstützt den Bürger bei Erbstreitigkeiten. Möchten Sie zum Beispiel Ihren Besitz steuersparend vererben, kann der Fachanwalt für Erbrecht Ihnen dabei helfen, auch wenn Sie auf Ihr Erbe verzichten möchten, weil dort eventuell noch Altlasten auf der Erbschaft liegen oder Sie streiten sich mit einem Familienmitglied um Ihren Erbanteil. Schon zu Lebzeiten besteht die Möglichkeit, dass ein Notar Ihnen bei der Testamentsbestimmung helfen und beraten kann. Am Schluss wird der Notar das Testament beurkunden, mit einer Verpflichtung, dass Testament amtlich Verwahren zu lassen. Ein Familienmitglied hat sich für immer von Ihnen verabschiedet und das Testament des Verstorbenen wird nun eröffnet? Diese Aufgabe übernimmt meist auch ein Fachanwalt für Erbrecht. In der Regel verfügt dieser über eine beurkundete Ausbildung als Testamentsvollstrecker. Des Weiteren kümmert er sich um die Aufgabe der Testamentsauslegung, damit der letzte Wille des Erblassers in seinem Sinne auch erfüllt wird.

Auch wenn nicht alles mit rechten Dingen zugeht, zum Beispiel bei einer Testaments-Fälschung, steht Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei für Erbrecht zur Seite, da es in diesem Fall mit aller Wahrscheinlichkeit zu einer Anfechtung kommt. Es muss nicht unbedingt das Erbe oder Erbstreitigkeiten sein, der Fachanwalt kann Ihnen auch im Steuerrecht hilfreich beikommen, zum Beispiel bei zu hohen Erb- und Schenkungssteuern. Dazu sind dem Fachanwalt für Erbrecht die Regelungen zur Erbfolge im gesetzlichen Rahmen nur allzu gut bekannt. Er kann er Ihnen sogar bei der Erlangung Ihres Erb- oder Pflichtanteils beistehen und wenn nötig einen Prozess in Ihrem Namen führen. Ein sehr wichtiges Feld gestaltet sich in der Unternehmensnachfolge. Hier ist es ratsam, dass ein Fachanwalt für Erbrecht bei der Bestellung der Vermögensnachfolge zugegen ist, vor allem wenn nicht klar ist, wer als Nachfolger bestimmt werden soll.

 


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