In welchen Bereichen der Fachanwalt für Gesellschaftsrecht hilft

Der Fachanwalt für Gesellschaftsrecht berät seine Mandanten bei sämtlichen Anforderungen des Gesellschaftsrechts. Dabei dient als Kompass sein Verständnis für die Ansprüche von Firmen an die wirtschaftliche Zielsetzung, deren gesellschaftsrechtliche Struktur, das Verhältnis aller Gesellschafter untereinander und ihre Beziehung zum Unternehmen.

Firmengründung
In der Bundesrepublik stehen den Unternehmern die Rechtsformen der Personengesellschaften und der Kapitalgesellschaften zur Verfügung. Man wird von dem Fachanwalt für Gesellschaftsrecht beraten, welche Gesellschaftsform die beste Option für die eigene Firma ist. Des Weiteren unterstützt er den Mandanten in Haftungsfragen, beim Erstellen von Verträgen sowie beim Bestellen und Abberufen von Prokuristen, Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten.

Verhandlung und Erstellung der Gesellschaftsverträge
Durch den Gesellschaftsvertrag werden die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Gesellschafter geregelt. Anhand vernünftiger Regelungen bietet der Rechtsanwalt Vorsorge für den Fall, dass es zwischen den Gesellschaftern zu Konflikten kommt. Weil das Erstellen eines Gesellschaftervertrages ein komplexes Thema darstellt, unterstützt der Fachanwalt für Gesellschaft den Mandanten gerne bei der Ausarbeitung und Verhandlung. Der Jurist teilt ihm mit, welche Angaben verpflichtend nötig oder am besten geregelt werden sollten. Zudem kennt der Rechtsanwalt als Experte im Gesellschaftsrecht alle Facetten der Vertragsgestaltung. Er hilft dabei, Fehler zu verhindern und das Beste für den Mandanten und dessen Gesellschaft herauszuholen.

Beratung, Vertretung und Vermittlung im Gesellschafterstreit
Ein Streit zwischen den Gesellschaften ist ein besonders sensibles und komplexes Thema, das auf die Gesellschaft weitreichende Auswirkungen haben kann. Wenn der Konflikt innerhalb der Firma publik wird, ist ein Mitarbeiterabgang möglich, weil der Fortbestand der Gesellschaft nicht gewiss ist. Zudem hat der Streit ebenso wirtschaftliche Konsequenzen, da die Gesellschafter die meiste Energie in den Streit und nicht in die geschäftlichen Tätigkeiten investieren. Des Weiteren werden Investitionen in das Unternehmen gehemmt. Wird der Konflikt ebenfalls nach außen publik, dann ist der wirtschaftliche Schaden viel größer. Denn das Vertrauen von Vertragspartnern, Kunden, Investoren oder auch Banken kann nachhaltig geschädigt werden. Aus diesem Grund empfiehlt es sich mithilfe einer kompetenten Beratung und Vermittlung den Streit zu schlichten oder den Schaden nach Möglichkeit zu begrenzen. Dabei begleitet der Fachanwalt für Gesellschaft, wie beispielsweise von der Rechtsanwaltskanzlei Janssen und Enninga, den Mandanten auf jeder Eskalationsstufe. Er hilft bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Geschäftsführer- und Gesellschafterrechten. Darüber hinaus berät und unterstützt der Jurist seinen Mandanten in den Themen Kündigung, Gesellschafterausschluss, Zwangsabtretung, Kündigung, Einziehung, Aufhebungsvertrag, Entzug der Geschäftsführung und Gesellschaftertrennung. Außerdem klärt er über die Konsequenzen der entsprechenden Handlungen auf.

Kauf, Veräußerung und Umstrukturierung von Firmen
Wenn ein Mandant ein Unternehmen übernehmen, die eigene Firma vergrößern, Teile des Betriebs oder das ganze Unternehmen veräußern will, kann er sich auf jeden Fall auch an den Fachanwalt für Gesellschaft wenden. Der Jurist berät und begleitet ihn umfassend zum Kauf und Verkauf von Firmen. Auch unterstützt der Rechtsbeistand den Mandanten bei der Umstrukturierung seines Unternehmens. Dabei ist es egal, ob es um den Wechsel der Gesellschaftsform, einer Unternehmenstransaktion oder einer Optimierung von Firmenstrukturen geht.


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