Welche Leistungen die Kanzlei für Erbrecht tätig ist

Der Kanzlei für Erbrecht steht seinen Mandanten in erbrechtlichen Fragestellungen und Problemen zur Verfügung. Dabei nimmt sich der Rechtsanwalt Zeit, wenn es zum Beispiel um ein Testament, Erbvertrag oder andere Angelegenheiten gehen soll. Testament
Damit die unliebsamen Folgen der rechtlichen Erbfolge verhindert werden, kommt ein Testament in Betracht. Mit diesem ist es möglich, die gesetzlich geregelte Erbfolge außer Kraft zu setzen. Das Testament ist die am meisten aufgesetzte Verfügung von Todes wegen. Es kann beispielsweise Regelungen zur gegenseitigen Erbeinsetzung, zur Alleinerbschaft oder zur Enterbung beinhalten. Allerdings ist es ebenso eine abweichende quotenmäßige Verteilung beim Nachlass denkbar. Das eröffnet viele Optionen, welche das Umsetzen von individuellen Vorstellungen möglich macht. Die Kanzlei für Erbrecht gestaltet das Testament in enger Kooperation mit dem entsprechenden Erblasser.Enterbung
Laut dem derzeitigen Gesetz ist es möglich, durch ein Testament von der Erbfolge bestimmte Personen auszuschließen. Das wird als Enterbung bezeichnet. Dem Enterbten steht im Normalfall jedoch der Pflichtteilsanspruch zu. Es kann lediglich unter gewissen Voraussetzungen komplett entzogen werden. Durch einen Rechtsanwalt sollte man Pflichtteilsansprüche eventuell mit einer Pflichtteilsklage geltend machen. Erbvertrag
Das geltende Recht sieht vor, dass der zukünftige Erblasser ebenso durch einen Erbvertrag über den Nachlass verfügen kann. Im Vergleich zum Testament lässt sich ein Erbvertrag jedoch nicht ohne Weiteres ändern oder widerrufen. Weil es um eine vertragliche Ausgestaltung geht, können die festgehaltenen Regelungen keineswegs einseitig abgeändert werden. Aus diesem Grund ist es ratsam, dass sich der künftige Erblasser vor dem Abschluss eines Erbvertrages durch die Kanzlei für Erbrecht beraten lässt.Auflage, Bedingung und Vermächtnis
Im Gesetz ist festgelegt, dass ein Testament oder ein Erbvertrag Bedingungen, Auflagen und Vermächtnisse enthalten kann. Bei einer Bedingung muss der Rechtsanwalt auf eine eventuelle Sittenwidrigkeit achten. Wenn es um eine Auflage geht, wird zum Beispiel ein Erbe zu einer bestimmten Leistung verpflichtet. Allerdings besteht kein Anspruch des Begünstigten. Durch ein Vermächtnis hat der Erblasser auch die Möglichkeit, ebenso Personen, welche keinesfalls dem Gesetz nach Erben sind, Vermögensvorteile beziehungsweise Gegenstände zuzuwenden. Im Vergleich zur Auflage hat der jeweilige Vermächtnisnehmer jedoch einen Anspruch auf den Gegenstand, der ihn vermacht wurde. Zu den erwähnten Gestaltungsmöglichkeiten kann sich der Mandant an einen Anwalt wenden.Anfechtung des Testaments
Wenn ein Erbe mit dem Testament nicht einverstanden ist, hat er die Möglichkeit, es anzufechten. Eine solche Anfechtung kann die Kanzlei für Erbrecht ihren Mandanten erklären. Gründe für diese sind zum Beispiel ein Inhalts- oder Erklärungsirrtum sowie eine Täuschung oder Drohung. In derartigen Fällen muss vor allem auf die Anfechtungsfrist geachtet werden. Ausschlagung der Erbschaft
Nicht nur die Annahme der Erbschaft, sondern ebenso deren Ausschlagung ist möglich. Oft wird die Überschuldung des Nachlasses ein Grund dafür sein. Jedoch ebenso persönliche Gründe können angeführt werden. Selbst das Ausschlagen zugunsten anderen Erben tritt auf. Vor diesem Schritt empfiehlt sich jedoch die Beratung durch einen Anwalt.


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