Wichtiges rund um den Rechtsanwalt für Familienrecht
Die meisten Menschen assoziieren den Begriff des Rechtsanwaltes mit Schwierigkeiten und Streitereien. Um den Blick etwas zu neutralisieren, soll hier der Beruf vom Rechtsanwalt Familienrecht einmal vorgestellt werden. Was macht er beziehungsweise wofür ist er denn zuständig und am Ende wie wird man überhaupt Rechtsanwalt, für alle, die den Traum hegen, einmal dieselbe Berufsrichtung einzuschlagen.
Rechtsanwalt Familienrecht: das Tätigkeitsfeld
Nimmt man dies zunächst einmal ganz neutral, sollte man klarstellen, was ein Rechtsanwalt, unabhängig seiner Auslegung, macht. Wie kann man einen Rechtsanwalt demnach definieren? Im Grunde genommen ist er nichts weiter als eine Person, die seine Mandanten in rechtlichen Angelegenheiten beraten und bei Prozessen schließlich vertreten. Dabei müssen sie stets auf der Seite des Mandanten stehen und in dessen Namen beziehungsweise in dessen Interesse handeln. Des Weiteren sind Rechtsanwälte Organe, die Richter und Richterinnen bei Rechtsfindungen entscheidend zur Hilfe stehen. Mit diesem Hintergrundwissen ist es nun auch nicht mehr wirklich schwer, zu erahnen, was ein Rechtsanwalt für Familienrecht macht. Er muss beispielsweise nachweisen können, dass er ausreichend Kenntnisse im Bereich materielles Ehe-, Familien- und Kinderrecht hat. Darüber hinaus ist es erforderlich, als ein solcher Rechtsanwalt auch genügend Ahnung von den Themengebieten rund um Erb-, Gesellschafts-, Sozial-, und Steuerrecht zu haben. Auch wenn diese zuletzt genannten Bereiche nicht den direkten Bezug zu Familien haben, so sind sie doch mit diesen zumindest verbunden oder könnten miteinander in Verbindung gebracht werden. Zudem muss der Rechtsanwalt für Familienrecht sein Wissen über das familienrechtliche Verfahrens- und Kostenrecht vorweisen können. Auch das internationale Privatrecht ist zur Ausübung seiner Tätigkeit unbedingt erforderlich.
Wie man gesehen hat, sollte oder muss sich dieser Fachanwalt, bspw. Rechtsanwaltskanzlei Nordhausen & Blattmann, in vielen unterschiedlichen Bereichen rechtlich gesehen bestens auskennen. Stellt sich nun jedoch noch unweigerlich die Frage, wie man es denn schaffen kann, überhaupt so weit zu kommen. Was sind beispielsweise die Voraussetzungen für den Beruf? Dafür soll eine kleine Übersicht helfen, die aber gewiss nicht jeden Punkt berücksichtigen kann. Dieser Umstand zeigt schon wieder den immensen Aufwand, den ein solcher Anwalt schon vor dem Einstieg bewältigen musste.
Das braucht man, um Rechtsanwalt werden zu können
Damit man erst einmal Anwalt werden kann, ist zuallererst Abitur oder eben die allgemeine Hochschulreife notwendig. Anschließend kommt man natürlich nicht an einem Studium vorbei. Hier gibt es unterschiedliche Studiengänge, welche man belegen kann. Der Bereich sollte jedoch schon den Rechtswissenschaften zugeordnet werden können. Ein Beispiel hierfür wäre zum Beispiel das Jurastudium. Das dauert ganze sieben Jahre und schließt am Ende mit dem zweiten Staatsexamen ab. Danach ist es allerdings noch immer nicht so weit, da man nun noch ein zweijähriges Referendariat abschließen muss. Danach wartet dafür ein gutbezahlter Beruf.
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