Informationen zum Anwalt für Familienrecht
Braucht man einen rechtlichen Rat, dann sucht man einen Rechtsanwalt auf. Der Rechtsanwalt vertritt von Berufswegen aus seinen Kunden - genannt Mandanten - in rechtlichen Angelegenheiten. Er ist die parteiliche Interessenvertretung und versucht im Rahmen der rechtsstaatlichen Mittel seinem Mandanten zu seinem Recht zu verhelfen. Er berät ihn über die herrschende Rechtslage, die Erfolgsaussichten, die Beweissicherung sowie über die Kosten und das Kostenrisiko und vertritt ihn im evtl. folgenden Rechtsstreit.
Da das Rechtssystem sehr umfangreich ist, gibt es Fachanwälte für verschiedene Rechtsgebiete. Vom Wirtschaftsrecht über Urheberrecht, Steuerrecht und Insolvenzrecht, aber für die Privatperson wohl am häufigsten gebrauchten sind die Fachanwälte für Familienrecht, Verkehrsrecht und Arbeitsrecht.
Hier soll nun näher auf den Fachanwalt für Familienrecht eingehen.
Dem Rechtsanwalt ist es Verboten, in einem Rechtsstreit sowohl seinen Mandanten als auch die Gegenseite zu vertreten, selbst eine vorangegangene Beratung der Gegenseite schließt die Vertretung des Mandaten aus. Jedoch ist es gerade im Familienrecht wünschenswert, dass beide Parteien einvernehmlich auseinandergehen. Die Ehe gilt als schützenswert und die Gleichberechtigung ist immer anzustreben. Insbesondere gilt dies für einen Trennungsfall mit Kindern. Kinder sollen im Scheidungsverfahren nicht die Leidtragenden sein. Dies macht den Anwalt für Familienrecht zu einem besonderen Vermittler zwischen zwei oder gar drei Interessensgruppen.
Der Anwalt für Familienrecht, wie auch beispielsweise Thiel & Schaefer Rechtsanwälte, steht sowohl bei gerichtlich als auch außergerichtlich in familienrechtlichen Konflikten zur Beratung und/oder Vertretung dem Mandanten zur Seite und kann auch als Mediator tätig sein.
Im Fall einer Ehescheidung kümmert er sich um alle Problematiken wie Ausgleich des Zugewinns, Unterhaltsrecht und Trennungsunterhalt. Auch das Sorge- und Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern wird mit bzw. durch ihn geregelt, wobei auch der Wille der Kinder ab dem 14. Lebensjahr eine große Rolle spielt und vor Gericht angehört wird.
Bei einer Scheidung gibt es nach sogar einen Anwaltszwang. Es handelt sich bei einer Scheidung immer um ein gerichtliches Verfahren vor dem Familiengericht. Ein Grund, warum dies gesetzlich so geregelt ist, ist, das es immer um Geld, also einen gewissen Streitwert geht, egal ob Barvermögen, Aktien, Beteiligungen, gemeinsame Anschaffung in der Ehezeit, wie zum Beispiel Möbel, Autos oder Hausrat über alles wird in einem Scheidungsverfahren gesprochen bzw. leider auch häufig gestritten.
Eine Tätigkeit des Fachanwaltes tritt allerdings nicht im Konfliktfall ein, sondern beugt einem möglichen Rosenkrieg im Scheidungsfall vor. Dies ist der Ehevertrag. Wer bei Eheschließung einen solchen Vertrag mit seinem Verlobten schließen möchte, lässt diesen ebenfalls bei einem Anwalt für Familienrecht erstellen.
Einen Fachanwalt für Familienrecht findet man entweder ganz klassisch durch das Telefonbuch, eine Internetsuche oder auch über die Rechtsanwaltskammer, die online und telefonisch bei der Suche behilflich ist.
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