Was sollte man beim Anwalt für Familienrecht beachten?

Wie kann der Abiturient Anwalt für Familienrecht werden? Am Anfang steht das erfolgreich bestandene Abitur. Danach bewirbt er sich um einen Studienplatz in den Rechtswissenschaften, der auch als Jura bezeichnet wird. In den nächsten neun Semestern durchläuft der Student das Grundstudium. Während dieser Zeit werden ihm alle wesentlichen Kenntnisse vermittelt, die er beispielsweise im Zivil- und Strafrecht in seiner späteren beruflichen Praxis benötigt. Nun folgt das Erste Staatsexamen. Es besteht aus fünf, sechs oder sieben Prüfungen, die schriftlich abgelegt werden. Hat er diese erfolgreich bestanden, ist der spätere Anwalt ein Halbjurist. In den folgenden zwei Jahren stellt er seine Kenntnisse in einem Referendariat bei Gericht unter Beweis. Vor dem zuständigen staatlichen Justizamt kann er sein Zweites Staatsexamen ablegen. Er ist jetzt Volljurist.
Ab diesem Zeitpunkt darf er sich als Rechtsanwalt niederlassen. Seinen Fachanwaltstitel kann er erhalten, wenn er die Auflagen der Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer erfüllt. Als Anwalt für Familienrecht muss er dazu seine dreijährige Zulassung nachweisen.

Genauso wichtig ist der Nachweis der beruflichen Praxis. Der Kandidat hat dazu mindestens 120 Fälle im Familienrecht zu betreuen. Davon sind sechzig Vorgänge vor Gericht behandelt worden.

Liegen die Voraussetzungen vor, dann kann ihm die Bundesrechtsanwaltskammer den Titel Fachanwalt für Familienrecht verleihen.

Doch was ist eine Familie? Darunter wird eine Kollektivbildung verstanden. Sie umfasst beispielsweise eingetragene Partnerschaften wie die Ehe- oder Lebensabschnittspartnerschaft. Auch adoptierte Kinder, Eltern und Erziehungsberechtigte gehören zu dieser Gemeinschaft.

Seine Vergütung richtet sich entweder nach einer individuellen Vergütungsvereinbarung mit seinem Mandanten oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG. Vergütungsvereinbarungen bestehen in einer Honorar- und Zeitabrechnung. Diese können bei besonders problematischen Vorgängen auch höher ausfallen.

Zu den Hauptaufgabenfeldern des Rechtsbeistands gehören Eheverträge und Scheidungen. Eheverträge benötigt man, wenn die späteren Ehegatten einen Zugewinnausgleich ausschließen möchten. Dieser Weg ist sinnvoll, wenn nur einer über ein großes Vermögen verfügt, das er im Fall einer Scheidung nicht halbieren möchte.

Bei der Scheidung muss mindestens ein Ehepartner einen Anwalt für Familienrecht einschalten. Dieser reicht von Gesetzes wegen den Scheidungsantrag beim Amtsgericht ein.

Im Rahmen der außergerichtlichen Beratung dürfen in den meisten Fällen maximal bis zu 190 Euro angesetzt werden. Dazu gehören der Gegenstandswert, die Umsatzsteuer sowie die Aufwandspauschale.

Rechtsanwälte, die über besonders große Erfahrungen auf diesem Gebiet verfügen, sind besonders begehrt. Das wirkt sich auch auf das Gehalt aus. Außerdem sind die Einnahmen großer Kanzleien in der Regel höher, da sie ihren Mandanten auf verschiedenen Gebieten erfolgreich beraten und vertreten können. Sollte der Anwalt für Familienrecht auch strafrechtliche Probleme seines Mandanten lösen müssen, schaltet er einen seiner Partner oder Kollegen ein. Gemeinsam finden sie die richtige Strategie, mit der der Ratsuchende zufrieden sein kann.

Auf Seiten, wie von ANWALTSKANZLEI KRIEGER & KOLLEGEN, kann man sich informieren.

 


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