In diesen Bereichen ist der Notar tätig

Der Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amts. Ihm wurden zur vorsorgenden Rechtspflege hoheitliche Befugnisse übertragen. Dabei übt er eine präventive Rechtskontrolle aus und errichtet Urkunden, welche die bindende Beweiskraft gegenüber Gerichten haben und direkt vollstreckbar sind. Als unparteiischer Rechtsberater steht er seinen Klienten und dessen Vertragspartnern mit seiner Kenntnis und jahrelangen Erfahrung in verschiedenen komplexen und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Seite.

Immobilien
Für die meisten Beteiligten stellt der Kauf oder die Veräußerung einer Immobilie lediglich von der finanziellen Bedeutung jedes andere Geschäft in den Schatten. Hohe Summen des ersparten Vermögens sind zu investieren und zusätzlich Kredite aufzunehmen. Der Grundbesitz gilt selbst für den Verkäufer als der wichtigste Gegenstand des eigenen Vermögens. Damit der Käufer und der Verkäufer bei einem solchen entscheidenden Vorgang sachgemäß beraten werden, ist die Mitwirkung durch den Notar von zum Beispiel Rechtsanwaltskanzlei und Notariat Kolhoff und Kurmann vorgesehen. Dieser bewirkt eine rechtlich ausgewogene Gestaltung. Dabei hilft der Jurist, Risiken zu vermeiden. Zudem besorgt er die erforderlichen Unterlagen für den Vollzug und überwacht die Eigentumsumschreibung, welche im Grundbuch auf dem Immobilienkäufer erfolgt.

Erben
Auf zwei unterschiedliche Arten und Weisen kann die Vermögensnachfolge stattfinden. Auf der einen Seite geht es um eine Vermögensnachfolge durch die Erbfolge, die also mit dem Tod des Erblassers eintritt. Zum anderen gibt es die vorweggenommene Erbfolge, welche sich zu Lebzeiten des Übertragenden ereignet. Die beiden Vorgehensweisen haben Vorteile und Nachteile sowie teilweise ebenso ganz unterschiedliche Auswirkungen, sodass keiner der erwähnten Wege pauschal als besser gilt. Oft ist die kombinierte Lösung zwischen der vorweggenommenen Erbfolge und dem Testament am vorteilhaftesten. Dabei muss man auf viele Gesetzesvorschriften achten, damit die passende Regelung getroffen werden kann. Hierzu ist die Beratung durch einen Notar erforderlich.

Vorsorgevollmacht
Selbst in rechtlicher Hinsicht sollte der Notfall keinen unvorbereitet treffen. Ein Unfall oder eine altersbedingte oder auf einmal auftretende Erkrankung können in der individuellen Lebensgestaltung nicht nur zu erheblichen Veränderungen führen. Durch diese Ereignisse lassen sich eventuell die persönlichen Dinge nicht mehr alleine regeln, worauf man dann auf die Mitwirkung von anderen Personen angewiesen ist. In solchen Situationen kann der Lebensgefährte, der Ehepartner oder der andere nächste Verwandte nicht automatisch für den Betroffenen handeln und entscheiden. Aus diesem Grund ist es sehr empfehlenswert, Vorsorge für derartige Fälle zu treffen. So kann man insbesondere vermeiden, dass andere fremde Personen über das eigene Befinden allein weiter entscheiden. Für diese Notfälle bereitet der Notar als Vorsorge abgestimmte Vollmachten und weitere Anordnungen vor, die auf den konkreten Einzelfall abgestimmt sind. Damit wird gewährleistet, dass im Notfall die jeweiligen ausgesprochenen Vollmachten und anderen Anordnungen ebenso Geltung erlangen.


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