Zu Unrecht entlassen - die Kündigungsschutzklage

Nicht immer werden Beschäftigungsverhältnisse im Einvernehmen beendet. Gerade im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber, ob gerechtfertigt oder auch nicht, haben Arbeitnehmer im Regelfall einen umfassenden Rechtsschutz. Neben den rechtlichen Grundsätzen, welche Unternehmer bei der Kündigung von Mitarbeitern beachten müssen, können sich Entlassene, am besten nach Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, im Zweifel mit einer Kündigungsschutzklage an das jeweilige Arbeitsgericht werden. Bei einer Kündigungsschutzklage soll durch gerichtliche Feststellung der Fortbestand des Beschäftigungsverhältnisses erreicht werden, um im Zweifel weiterarbeiten zu können, eine Abfindung zu erhalten oder eine geänderte Kündigung zu erreichen.

Kündigungen sind unumgänglich. Dem würde auch die breite Masse der Arbeitnehmer zustimmen, solange andere betroffen sind. Sicherlich kann es gute Gründe für eine Entlassung geben, sei es wegen einer Betriebsaufgabe, dem Wegfall von Aufgaben oder schlicht im Rahmen einer Kündigung in der Probezeit. Meist kommt dies für Betroffene aus heiterem Himmel. Aber nicht immer muss die Kündigung ohne Weiteres hingenommen werden. Schließlich kann die Kündigung unrechtmäßig sein, ob inhaltlich oder nur formell. Wenn Zweifel bestehen, sollte eine Kündigungsschutzklage in Erwägung gezogen werden. Da nicht jeder Jurist ist, sollte ein entsprechender Anwalt für Arbeitsrecht aufgesucht werden. Dieser berät fachlich und kann die Erfolgsaussichten einer Klage hinreichend abschätzen und auch eine entsprechende Klage vorbereiten und einreichen. Nur ist es wichtig die Fristen einzuhalten. Eine Kündigungsschutzklage muss spätestens drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingegangen sein.

Bei Gericht werden, nach dem Klageeingang, die Umstände und Gründe der ausgesprochenen Kündigung geprüft. Wichtig ist immer, ob die Vorgaben aus dem Kündigungsschutzgesetz, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung eingehalten wurden. Auch wird der Richter ein Augenmerk auf die Form und die Kündigungsfrist werfen.

Letztlich muss aber, auch und gerade, in einem Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht ein Faktor betrachtet werden. Eine ausgesprochene Kündigung hat immer einen Grund. Selbst wenn die Kündigung rechtmäßig ist, leben Arbeitnehmer mit dem Wissen, dass der Arbeitgeber kein ernstliches Interesse an einer weiteren Beschäftigung hat. Und vor diesem Hintergrund wird der nächstmögliche Grund für eine erneute Kündigung genutzt werden. Viele Verfahren an den Arbeitsgerichten enden daher anders als erwartet werden könnte, nämlich nicht mit dem Abwenden der Kündigung und einer weiteren Beschäftigung, sondern mit einem entsprechenden Vergleich oder einer geänderten Kündigung. Nur in wenigen Fällen wird die Beschäftigung unverändert fortgesetzt.

Auch sind die Arbeitsgerichte in der Kernidee, eher als ein Schutzgericht der Arbeitnehmer zu betrachten. Das wissen natürlich auch die Arbeitgeber und werden, gerade in Fällen, die für die Arbeitnehmer große Erfolgsaussichten haben, versuchen in einem Gütetermin bei Gericht eine Einigung zu erreichen, bei der die Arbeitnehmer die Kündigung akzeptieren. Gängig sind Abfindungszahlungen oder eine neue förmliche Kündigung, bei gleichzeitiger Lohnfortzahlung.

Weitere Informationen kann auf Seiten wie, von Dr. Laumann, Konermann & Kollegen, nachgelesen werden.

 


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